Diskriminierung Im Gesundheitswesen

Diskriminierung im Gesundheitswesen: Ein Systemfehler mit gravierenden Folgen. Die Studie “Diagnose Diskriminierung” hat einen erschreckenden Zustand offengelegt: Diskriminierung im deutschen Gesundheitswesen ist weit verbreitet und Betroffene stoßen auf erhebliche Hürden, wenn sie sich dagegen wehren wollen. Ob aufgrund von Hautfarbe, Behinderung, Geschlecht, Alter oder sozialem Status – viele Menschen erleben im Gesundheitswesen eine Behandlung, die nicht ihren Bedürfnissen entspricht und von Ungleichheit geprägt ist.

Die Folgen dieser Diskriminierung sind vielfältig und gravierend. Betroffene fühlen sich nicht nur verletzt und abgewertet, sondern können auch eine schlechtere medizinische Versorgung erhalten. Dies kann zu chronischen Erkrankungen, psychischen Problemen und im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen. Zudem untergräbt Diskriminierung das Vertrauen in das Gesundheitssystem und führt zu einer ungerechten Verteilung von Gesundheitsleistungen.

Ein zentrales Problem ist der Mangel an spezialisierten Beratungsstellen. Betroffene finden oft keine Ansprechpartner, an die sie sich wenden können, um ihre Erfahrungen zu teilen und Unterstützung zu erhalten. Auch die Beschwerdewege sind oft intransparent und ineffektiv, was dazu führt, dass viele Betroffene von einer Anzeige Abstand nehmen.

Die Ursachen für Diskriminierung im Gesundheitswesen sind vielfältig. Neben individuellen Vorurteilen spielen auch strukturelle Faktoren eine Rolle. So können beispielsweise sprachliche Barrieren, kulturelle Unterschiede oder eine fehlende Sensibilisierung von medizinischem Personal zu Diskriminierung führen.

Um dieses Problem zu lösen, sind umfassende Maßnahmen erforderlich. Es ist notwendig, dass alle Akteure im Gesundheitswesen für das Thema Diskriminierung sensibilisiert werden und entsprechende Schulungen erhalten. Zudem müssen klare Strukturen geschaffen werden, die es Betroffenen erleichtern, Diskriminierung anzuzeigen und sich wirksam dagegen zu wehren.

Konkret bedeutet dies:

  • Sichtbare Beratungsangebote: In allen Einrichtungen des Gesundheitswesens muss ein Beratungsangebot für Betroffene von Diskriminierung sichtbar gemacht werden.
  • Professionalisierung von Anlaufstellen: Anlaufstellen müssen ihre Kompetenzen im Umgang mit Diskriminierung erweitern und Diskriminierungsfälle systematisch erfassen und auswerten.
  • Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass Betroffene sich wirksam gegen Diskriminierung wehren können.
  • Ausweitung des Diskriminierungsschutzes: Der Schutz vor Diskriminierung muss auch auf Behandlungsverträge ausgeweitet werden, um Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Schadensersatz einzuklagen.

Die Studie “Diagnose Diskriminierung” hat einen wichtigen Fingerzeig gegeben. Es ist an der Zeit, dass Politik, Gesundheitswesen und Gesellschaft gemeinsam daran arbeiten, eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten. Nur so können wir sicherstellen, dass das Recht auf Gesundheit für alle Menschen gilt, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Behinderung oder ihrem sozialen Status.

Studie belegt: Wer im Krankenhaus, einer Arztpraxis oder bei Therapien Diskriminierung erlebt, findet selten eine Anlaufstelle, die auf das Thema vorbereitet ist.

22.04.2024

Wer Diskriminierung im Gesundheitswesen erlebt, ist in Deutschland oft auf sich allein gestellt. Das belegt erstmals die Studie „Diagnose Diskriminierung. Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen“ im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat sie heute an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach übergeben.

„Überall, wo Menschen aufeinandertreffen, gibt es Diskriminierung. Im Gesundheitswesen wurde dieses Thema viel zu lange übersehen. Wenn sich Menschen gegen Diskriminierung wehren wollen, finden sie oft keine Ansprechperson und bekommen keine Hilfe. Die Folgen für diskriminierte Patient*innen sind gravierend. Sie dürfen nicht im Stich gelassen werden“, sagte Ataman am Montag in Berlin.

„Alle Patientinnen und Patienten haben das Bedürfnis und das Recht, optimal behandelt zu werden. Sie benötigen alle die gleiche Unterstützung, Zuwendung und gute Therapieangebote. Diskriminierung wird gerade in Situationen von Krankheit und Schwäche als besonders verletzend erlebt. Das können wir nicht hinnehmen. Hier müssen auch im Konfliktfall vor Ort kompetente Beraterinnen und Berater helfen“, sagte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach.

Lesen:
antidiskriminierungsstelle.de

Geschrieben: August 20, 2024